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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| Es gibt ein neues Urteil in Sachen Suchmaschinen-Haftung: AG Charlottenburg, Urt. v. 25.02.2005 - Az.: 234 C 264/04 Leitsätze: 1. Eine Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis. 2. Eine Prüfpflicht vor Veröffentlichung besteht für eine Suchmaschine grundsätzlich nicht. 3. Für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das die Suchmaschine in Kenntnis setzt, können keine Anwaltskosten geltend gemacht werden. Das Besondere an der Entscheidung ist, dass die Klägerin hier Ersatz der Anwaltskosten verlangte, die für das Schreiben anfielen, die die Suchmaschine in Kenntnis über die Rechtsverletzungen setzte. Dem hat das Gericht eine Absage erteilt. |
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#2
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| Interessant, es würde mich interessieren, ob man diese Rechtsauffassung auch auf die sogenannten Produktsuchmaschinen anwenden kann bzw. welche Vorraussetzungen dann erfüllt sein müssten. |
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#3
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| Guten Abend! Zitat:
Was genau ist denn unter Produktsuchmaschinen zu verstehen? Vielleicht mal ein Beispiel? Kelko etc? Oder was? |
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#4
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| Die Frage ist, ab wann ist eine Suchmaschine eine Suchmaschine... Bzw. fallen Seiten, die Suchergebnisseiten von anderen Suchmaschinen (z.B. Mirago) einblenden auch in die Abteilung "Suchmaschine"!? ![]() Grüße Stefan |
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#5
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| mal mein kurzes brainstorming dazu: seiten die den mirago feed zb einblenden sind ja vertragspartner von mirago. (kann man da juristisch auch von sog. "erfuellungsgehilfen" sprechen?) die definition "suchmaschine" ist gar nicht so einfach. ich glaube, je mehr werbung auf der seite der "suchmaschine" (wir meinen hier wohl alle fractals, splogs mit entsprechenden feeds etc ) desto weniger wird ein Richter die Seite als solche betrachten. Es geht dann weniger um den Nutzen fuer den User, sondern um die Absicht wirtschaftlich, ohne ruecksicht auf markenrechte zb, davon zu profitieren. |
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#6
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| war das zu konkret von mir formuliert oder besteht allgemein kein interesse mehr am thema? |