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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| hallo mädels und jungs, anbei stelle ich für die, die es interessiert einen pressetext ein, den ich heute auf den weg brachte. wer drüber berichten möchte kann das gerne tun! wer kommen möchte ist gerne gesehen! ich habe aber auch eine frage: was haltet ihr von profesionellen verteilern? ich habe da welche gefunden die preislich allesamt zwischen 200 und 300 euro liegen! -------------- Pressetext: -------------- Vor dem Landgericht Münster Wasserbetten News erhebt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Vor dem Landgericht Münster wird am 12. Dezember die einstweilige Verfügung gegen das Online-Magazin www.wasserbetten-news.de verhandelt. Ein Wasserbetten-Hersteller hatte die Verfügung gegen die Internet-Seite erwirkt. Michael Babilinski, Herausgeber von www.wasserbetten-news.de, erhebt dagegen Widerspruch. Rechtlich vertreten wird das Online-Magazin von der Herforder Anwaltskanzlei Lehmann & Graf. In dem Fall geht es um einen Thread im Forum von Wasserbetten News, der im Spätsommer 2007 begonnen wurde. Thema der Diskussion war ein Defekt an einem Produkt des Wasserbetten-Herstellers. Es kam zu diversen Meinungsäußerungen, gegen die das Unternehmen schließlich gerichtlich vorging. „Eine freie und ungehinderte Meinungsbildung muss das oberste Ziel der Presse bleiben“, begründet Michael Babilinski seinen Entschluss, gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung Widerspruch einzulegen. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Wasserbetten News lädt interessierte Webmaster und Journalisten herzlich dazu ein. Im Anschluss an die Verhandlung wird Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf auf mögliche Fragen in einer lockeren Gesprächsrunde antworten. Gerichtstermin: Landgericht Münster 12.12.2007, 10:00 Uhr, Raum 105 Aktenzeichen „21 O 122/07“ Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.lg-muenster.nrw.de/presse/index.php Über Wasserbetten-News.de www.wasserbetten-news.de ist ein junges Internet-Magazin, das sich auf den Wachstumsmarkt Wasserbetten spezialisiert hat. Mit monatlich rund 200.000 Seitenzugriffen und 30.000 Visits, einer durchschnittlichen Verweildauer von über 6 Minuten bei 25 Prozent Direktzugriffen (alle Zahlen von Google Analytics) hat sich die Seite zur wichtigsten unabhängigen Informations- und Kommunikationsplattform (1900 registrierte Forumsmitglieder) zum Thema Wasserbetten entwickelt. Pressekontakt: Michael Babilinski Herausgeber www.wasserbetten-news.de Büchnerstr. 12 35415 Pohlheim eMail: presse [ät] w a s s er betten-news[dot]de Tel. 0160-93077081 www.wasserbetten-news.de Geändert von iluminatus (26-11-2007 um 19:28 Uhr). |
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#2
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| Ich würde mir das gerne mal Live anschauen. Nur ist Münster sehr weit weg für mich. Viel Glück dir Illu. |
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#3
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| nun ja, das ganze muß natürlich in einem verhältniss zur entfernung stehen. das du (die webmaster) hinterher aber mit dr. graf über die sache reden können, ist glaube ich eine tolle sache die manch einem eventuell helfen kann, die feinheiten im presserecht besser zu verstehen. ich bin auf jeden fall gespannt ob jemand kommt? Zitat:
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#4
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| Prozess Platzt! Ich gebe euch noch genaueres bekannt! |
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#5
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| Das wesentliche findet ihr nun unter: "www.wasserbetten-news.de/extra/pressemitteilung-a02.htm" Okay, ich weiß, etwas verwirrend aber es ist halt immer ein Problem über einen laufendem Prozess zu schreiben ohne sich auf Glatteis zu begeben! Kurzer Fakt! wir wurden vor der falschen Kammer verklagt! Geändert von iluminatus (10-12-2007 um 17:52 Uhr). |
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#6
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| Ist doch immer wieder schade, dass es überhaupt soweit kommen muss! Hier drücke ich dir so ziemlich alle Daumen, die ich aufbringen kann! (achja, sind ja nur zwei )Das mit der Pressefreiheit ist so ein Ding in einer vom Kapital beherrschten, demokratischen Diktatur kurz vor dem dritten Weltkrieg. Wurde Dein Forum denn etwa nicht vom BND und dem BfV abgesegnet? ![]() Ich hoffe doch schwer, dass Du uns alle auf dem Laufenden halten wirst, denn, auch wenn der Termin mittlerweile abberaumt wurde, wäre auch für mich ein Weg bis nach Münster vergleichbar mit den heiligen Kreuzzügen zu Jerusalem! ![]() lieber gruß terraX |
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#7
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| Zitat:
eventuel lässt sich ja ne linkbaid draus machen. dann würde ich es nur noch halb so schade finden ![]() aber spass bei seite, das nervt schon sehr! so hartnäckig wir der hat mir aber auch noch niemand an den fersen geklebt. berichten werde ich auf jedem fall! ich will das es sich breit herumspricht wie teuer ungerechtfertiegte abmahnungen werden können. viel zu oft wurde in der vergangenheit (wohl teils auch zur geziehlten linkbaid generierung) von abmahmungen nur halb berichtet (ich vermute das hier viel abgesprochen war) so das die leute dachten, einfach eine abmahnung schreiben und man hat den anderen schon in die knie gezwungen! so aber ist es dann doch noch nicht! was allerdings ist, und deshalb sollten die potenten webmaster eventuel mal drüber nachdenken einen streit font für kleine Webmaster zu gründen (ich währe mit 1000,- euro jederzeit dabei), dass recht haben und recht erhalten auch vom geldbeutel anhängieg ist. das ich nicht der einzige binn der sich tapfer wehrt zeigt auch der artikel unter "http://www.golem.de/0712/56429.html" ich bin mir ganz sicher (urteile des LG Hamburg kann man ja nicht mehr ernst nehmen) das auch dass für den abmahnenden am ende ein finanzielles fiasko werden wird! ich habe jetzt über zwei monate 3 zusätzliche leute zur forenkontrolle angestelt. sind zwar freiberufler und wirklich nicht teuer (studenten halt) aber die masse der stunden macht auch den kohl zimlich fett! wer so etwas nicht kann, der kann bei einer einstweiligen gleich dicht machen. nur aber zu dir terra: bist wieder auferstanden von den toten? bin echt neugierieg wie es dir und deinen seiten geht. mach doch mal nen tread im stammtisch auf oder lass es mich per pn wissen. das rad war ja nicht ganz klein an dem du gedreht hast! Geändert von iluminatus (11-12-2007 um 12:05 Uhr). |
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#8
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| Finde das gut das du das hier postest, als Privatmann hat man ja ansonsten eher wenig Einblick in solche Aktionen und Prozesse. Ansonsten immer wieder ein Tipp, gerade wenn man im Netz aktiv ist: Eine gute Rechtschutzversicherung abschließen, dabei auf ein großes Beratungspaket achten(viele freie Anwaltsberatungen, Vertragsprüfungsservice und was es sonst so gibt.) Bei so einer Versicherung sollte man nicht primär nach dem Preis urteilen, sondern vor Allem auf die Qualität achten. Auch im Netz und bei Freunden nach Erfahrungswerten fragen! Auch etwas das viele nicht wissen: Die meisten Versicherer versichern nur für das Land indem man daheim ist. Wenn man nun ein Prob. mit einer ausländischen Firma hat ist das kein Stress, denn Gerichtsstand ist dann meistens da wo man wohnt (so wurde ich informiert). Hat man allerdings ein Problem mit einer Privatnase (z.B. ebay) dann kann der Gerichtsstand dort sein wo derjenige herkommt - ergo keine Deckung. Viele Versicherer haben hier Erweiterungspakete für Euroland (zumindest meiner) - dann hat man wenigsten Europaweiten Schutz. Ich bin nun kein Versicherungsmann, ich hab mich allerdings vor einiger Zeit damit beschäftigt als ich eine Versicherung für mich gesucht hab - insofern sind meine Infos auch nicht zwingend richtig oder gut. |
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#9
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| Prozess gewonnen. nähere Infos gibt es demnächst auf der Webseite von Dr. Graf und natürlich direkt von mir. Was mich angeht werde ich mich nächste Woche dran setzen da was zu schreiben. Im Kern ging es darum das jemand in meinem Forum ein Problem mit einer Firma hatte und darüber berichtete. Der Bericht war aus meiner sicht sauber und vollkommen korrekt (eher sogar freundlich). Die Firma meinte aber das damit ihre komplette Produktpalette schlecht gemacht würde (was aus meiner sicht so nicht gesagt wurde) und verklagte uns. Irgend wer nutze dann auch noch den begriff zweitklassig, der aber aus meiner sicht eben auch im Singular genutzt wurde und sich damit auch nur auf das eine Bett bezogen hat. Warum der Hersteller aus einem ganz klaren Singular ein Plural herausliest erschließt sich mir nicht ganz. war aber auch nebensächlich da es beim Prozess viel mehr darum ging ob der Begriff zweitklassig (aus meiner sicht hatte die firma noch glück das nicht der begriff drittklassig gefallen ist – denn ich hätte auch diesen zugelassen) überhaupt einem Beweis zugänglich ist. schließlich ist selbst ein Mercedes gegen einem RollsRoys eher zweitklassig. der letzte satz wird natürlich nur von mir so interpretiert und wurde nicht vom Richter so ausgesprochen .Kurz: Der Richter weigerte sich darüber zu entscheiden ob ein Produkt als erstklassig oder als Zweitklassig anzusehen ist. Geändert von Ben (18-01-2008 um 15:57 Uhr). |
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#10
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| Cool. Glückwunsch. Gerechtigkeit und freie Meinungsäußerung siegen. |