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| Online-Recht Hier geht es um rechtliche Themen beim Online-Marketing. |
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#1
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| Hi, überlege aktuell mich als eingetragener Kaufmann eintragen zu lassen. Hat Jemand Erfahrung damit? Vor- / Nachteile? Ab wann muss man sich reg.? Habe bisher meine Einnahmen nur ganz normal in der EST. Erklärung angegeben und nat. ein Gewerbe angemeldet. Vielen Dank an alle Poster im Voraus. |
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#2
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| Hi, habe es genau vor einem Jahr gemacht ( Eintragung als e.k.) Registrieren musste Du Dich gar nicht. Ist eine rein freiwillige Sache. Das musst das über einen Notar machen und es dauert alles in allem bis zur Eintragung ca. 2-4 Wochen und kostete unter 200 Euro. Vorteile: 1.) Du darfst Dir einem Phantasienamen nehmen und das war für mich der einzige Grund mich zum e.k. zu machen. Habe speziell etwas mit A... etc. genommen um in div. Branchenbüchern, Telephonauskunft etc. vorne zu stehen. Nachteile: 1. ) Einnahmen-/ Überschussrechnung ist vorbei, Du darfst sofort bilanzieren. Das ist, sofern Du es nicht gelernt hast, ohne Steuerberater fast nicht schaffen. 2.) Bei Rechtsstreitigkeiten geht es nicht mehr nach dem BGB sondern nach dem HGB. 3.) Div. kleiner Probleme: Bei Deiner Bank läuft Dein Konto ja auf Deinen Namen. Wenn Du einen Phantasienamen hast weigern sich angeblich div. Banken diesen als Kontoinhaber einzutragen, weil Du ja immer noch eine natürliche Person bist. Ich habe es erlebt, dass Überweisungen an mich ( mit dem neuen Namen ) zurücküberwiesen wurden, weil "der Computer" es nicht zuordnen konnte. 4.) Zu zählst bei der Kreditreform mit Eintragung des neuen Namen als Neugründung mit dem Datum der Eintragung. Meine Leasingfirma hat mir das bei dem letzten Leasingfzg. mitgeteilt und den Vertrag nur angenommen, weil Sie mich kennen und ja wissen, dass es mich schon länger gibt. 5.) Die IHK Mitgliedsgebühren sind höher ( frage mich aber nicht um wieviel ) --- Diese Rechtsform ist leider noch nicht so ganz ausgegoren, aber für mich zählte nur die Namenswahl (und bilanzieren musste ich vorher schon ) CU |
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#3
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| Wie machst du das mit der Bilanzierung, ich kenne nur folgende Regel: Gewinn > 30.000 oder Umsatz größer > 300.000 ab dato gilt Bilanzierungspflicht |
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