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| Stammtisch Hier wird über alles gesprochen ausser Online-Marketing. |
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#1
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| Hallo, da meine Frage nirgendwo sonst thematisch reinzupassen scheint, setz ich es mal hier rein: Eben bekam ich einen Anruf von einer Dame, Mitarbeiterin einer Firma, die im Bereich Werbung, Marketing, Beratung tätig ist. Sie hat mir angeboten, Termine mit möglichen Kunden anzubahnen. Also der Bereich Aquise, der nicht unbedingt zu meinen Stärken gehört. 10 Kundentermine bei KMU's (Kleine und mittelständische Unternehmen) im Paket für ca. 380 Euro als aktuelles Sonderangebot für Webdesigner. Klar, wenn auch nur ein Auftrag daraus erwachsen würde, hätte sich die Sache schon gelohnt. Tja, aber: sie wollen zum einen Vorkasse. Zum zweiten gibt es über die Firma nichts schriftliches. Sie betreiben keine Website, da sie nur telefonisch arbeiten. Via Google war nur ein Handelsregistereintrag aus dem Jahr 2004 aufzutreiben (die Firma soll es aber angeblich schon 17 Jahren geben). Ich bestand erstmal auf Referenzen, Katze im Sack ist nicht. Mal gucken, wie der Rückruf wird. Mich erstaunt es jedenfalls, dass eine Firma nicht im Netz vertreten ist. Wirkt arg seltsam. Hat jemand von euch schon mal Erfahrungen mit einem solchen Anbieter gemacht? Oder ähnliche Anrufe bekommen? Oder sonst eine Meinung? |
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#2
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| Keine Erfahrung. Aber die Abwesenheit einer Internetseite alleine lässt mich aufhorchen. Vorallem Vorkasse? Ne danke. Vermittlungsprovision gerne, aber erst NACHDEM du auch mal nen Kundengespräch hattest. Just my 2 cents |
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#3
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| Sehe das so wie bnutzinger. Das, was sie Dir da am Telefon erzählt haben, hört sich alles reichlich unseriös an. |
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#4
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| Sogenannte "Cold Calls" halte ich auch für äußerst bedenklich... Mal ganz abgesehen von der Legalität. |
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#5
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| Kalt-Acquise ist bei Unternehmen / Unternehmern erlaubt in de. Nur Privatpersonen dürfen nicht ohne Einverständniss angerufen werden. Leider zeigt die Erfahrung, dass sich 1) Daran eh niemand hält und 2) Unternehmen, die sich dieser Mittel bedienen meißt (immer? ich kenn kein Gegenbeispiel) ziemlich unseriös sind. Übrigens ganz einfacher Test um die meißten dieser Schäfchen kalt zu stellen: Lass dir Unterlagen per Mail oder besser noch Fax zukommen. Die meißten dieser Call-Centers sind ziemlich dürftig ausgestattet und die MAs haben keinen Zugang zu einem Faxgerät oder einem E-mail-Clienten (falls es denn überhaupt Unterlagen gibt, die man verschicken könnte). Wenn sie es nicht schaffen dir ein Fax zu schicken, dann weist du woran du bist ![]() |
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#6
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| Zitat:
Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des angerufenen Fernsprechteilnehmers werden nach § 7 UWG als belästigende Werbung angesehen und sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Dies gilt sowohl bei Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Gewerbetreibenden. Bei Gewerbetreibenden gilt allerdings insoweit ein Ausnahme, als dann eine sog. mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen ausreichend ist. Eine solche kann z.B. bei einer ständigen Geschäftsbeziehung anzunehmen sein. http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24...terlaubt.jsp#2 Ganz so eindeutig ist die Rechtslage nicht. |
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#7
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| Zitat:
![]() Mord, Vergewaltigung, Bewaffneter Raubüberfall. Ok. Aber sobald es irgendwie in richtung wirscthaftrecht, Meinungsrecht oder Datenschutz geht stehen wird doch einsam auf weiter Flur. Das recht zur freien Meinungsäusserung gesteht mir zu hier in diesem Forum zu schreiben, dass Firma XY ein häufchen A-A ist ![]() Gleichzeitig wird der Forenbeitreiber dafür haftbar gemacht Geschäftschädigende Aussagen über Firma XY zu Verbeiten und öffentlich zugänglich zu machen? Und ist "bei kentniss" (<- alleine diese "klausel" gibt schon zu denken) in vollem Umfang haftbar zu machen, wenn er nicht "Unverzüglich" (<- welchen Zeitraum beschreibt dieser Begriff eigentlich?) "geeignete" (<- ?!) Maßnahmen zur Unterbindung UND Prävention (<- Klartext: das erste mal, wenn einer im Forum schreibt XY ist scheisse, hast du noch Glück, sollte es ein zweites mal vorkommen bist du geliefert) unternimmt. Na danke Rechtstaat-Deutschland. Ich hab euch alle Lieb. |
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#8
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| >> "Unverzüglich" (<- welchen Zeitraum beschreibt dieser Begriff eigentlich?) Einen Zeitrahmen wie sofort ;-) Sofort kann auch in drei Wochen sein. Also dies mal unverzüglich gepostet dazu. |
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#9
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| Also ich habe mal meinen Anwalt dazu befragt und dieser meint: 3 Tage müssen schon drin sein. |
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