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| Stammtisch Hier wird über alles gesprochen ausser Online-Marketing. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich würde gern ein paar Schüler einspannen, zum Beispiel für Webkataloganmeldungen (also nix großes). Man liest ja eigentlich recht häufig davon, dass Schüler für solche kleinen Jobs gesucht werden. Doch mir stellt sich nun die Frage, wie rechnet Ihr das ab? Als Mini Job? |
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#2
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| Hi, ich kenne es nur mit Studenten, da läuft das so: Lass dir einfach eine Rechnung schreiben - wichtig ist jedoch, dass bei der Rechnung 0% MwSt. ausgewiesen wird. Dann kannst du es als Ausgaben absetzen. Der Student muss es halt bei der Einkommensteuererklärung unter "Einnahmen aus selbsständiger Tätigkeit" (oder so) angeben. Sollte bei Schülern doch auch so laufen, oder? Gruß, dennis |
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#3
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| Dank Dir Dennis für die Info. Und das geht dann ohne eine Gewerbeanmeldung? |
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#4
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| nicht für jede tätigkeit ist eine gewerbeanmeldung notwendig. man kann honorarsachen im kleinen rahmen auch ohne gewerbeanmeldung abrechnen. lieber gruß terraX |
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