Freiberufler oder Gewerbetreibender Hallo,
mit Schrecken habe ich gestern von meiner Kommune einen Gewerbesteuerbescheid erhalten. Ein wenig gegoogelt stellte ich fest, dass Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind. Zu den Freiberuflern gehören z.B. Rechtsanwälte, Ärzte und auch Künstler.
Die Tatsache das Rechtsanwälte und Ärzte von der Steuer befreit werde, empfinde ich als absolute Ungerechtigkeit. Aber gerade Rechtsanwälte sind in der Politik immer gut vertreten gewesen und wussten immer ihre Interessen zu wahren. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch.
Wie werdet ihr eingruppiert? Natürlich muss man erheblich von Tätigkeit zu Tätigkeit differenzieren. Wie sieht es bei den reinen SEO's aus? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Ich vermittle unter anderem Produkte der Mobilfunkbranche ohne diese selber zu versenden. Kunden werden letztlich über SEO gewonnen. Mit der Versendung der Ware habe ich gar nichts zu tun. Ich erhalte Angebote, vermarkte diese und versende die Verträge an den Partner.
Ob man da was machen kann? Werde meinen Steuerberater natürlich mal fragen. Dennoch interessiert es mich, wie das bei euch aussieht. Vielleicht könnt ihr ja mal Tätigkeit und Eingruppierung nennen.
Beste Grüße
Tanis |